Das Tunnelprojekt - die Vorteile auf einen Blick
Das Grossprojekt bietet weit mehr als nur eine von Naturgefahren geschützte Verbindung auf der Hauptverbindungsstrasse auf dem Kanton. Nebst einer Erhöhung der Verkehrssicherheit steht den Verkehrsteilnehmer eine redundante und leistungsfähige Verkehrsverbindung zur Verfügung.
Naturgefahren gebannt
Immer wieder unterbrachen Naturgefahrenereignisse im neuralgischen Abschnitt zwischen Giswil und Lungern die Hauptverbindungsstrasse im Kanton Obwalden: 1986 begrub ein Bergsturz die Strasse meterhoch und forderte 2 Todesopfer. Im Jahr 1999 verschüttete eine Grosslawine die Brünigstrasse im Schiessgraben bei Kaiserstuhl und zerstörte den ganzen Schutzwald. In den Jahren 2005, 2007 und 2011 blockierten Schuttmassen als Folge von Hochwassern die Brünigstrasse.
Mehr Sicherheit
Auf der kurvenreichen Ausserortsstrecke ereignen sich regelmässig schwere Verkehrsunfälle mit Toten und Schwerverletzten. Immer wieder sind waghalsige Manöver zum Überholen von langsameren Verkehrsteilnehmern zu beobachten. Dank der künftigen Verringerung des Durchgangsverkehrs um rund 90 % auf der Kantonsstrasse wird dieser Abschnitt in Zukunft für alle Verkehrsteilnehmer viel sicherer zu befahren sein.
Gesteigerte Verfügbarkeit auf der Hauptschlagader des Kantons
Mit der Fertigstellung des letzten Nationalstrassenabschnitts im Kanton steht auch im von Naturgefahren stark gefährdeten Abschnitt zwischen Giswil und Lungern eine für alle Verkehrsteilnehmer redundante und leistungsfähige Verkehrsverbindung zur Verfügung. Davon profitiert insbesondere die Gemeinde Lungern und die dort stark wachsende Industrie sowie der Tourismus. Nur mit einer hoch verfügbaren und leistungsfähigen Mobilität ist auch wirtschaftliche Prosperität möglich.
Viele Baulose sorgen für Wettbewerb und regionale Wertschöpfung
Der Kanton Obwalden hat das Grossprojekt in 35 Baulose für die Submissionen gegliedert. Damit erreicht er folgende Ziele: Für die ausgeschriebenen Arbeitsgattungen offerieren die jeweils spezialisierten Unternehmen. Sie sind für die entsprechenden Leistungen qualifiziert und stehen im direkten Wettbewerb. Der Kanton kann an den besten Anbieter zu wirtschaftlichen Konditionen vergeben. Dank kleineren und mittleren Losen profitieren regionale Anbieter vom Grossprojekt (und nicht nur auswärtige Grossunternehmungen). Damit schafft das Vorhaben Mehrwert für die regionale Volkswirtschaft.
Der Kanton baut für den Bund
Für den Bau der Nationalstrassenabschnitte der A8 gemäss dem Netzbeschluss von 1960 ist der Kanton Obwalden zuständig. Das steht im Nationalstrassengesetz (NSG Art. 40). Damit ist der Kanton Bauherr mit allen Rechten und Pflichten für die Schliessung der letzten Netzlücke im Nationalstrassennetz auf seinem Gebiet. Der Bund, vertreten durch das ASTRA, übt die Oberaufsicht über das Projekt aus. Er genehmigt die Detailprojekte, überwacht die Kosten und gibt grössere Arbeitsvergaben frei. Nach der Fertigstellung übernimmt der Bund den Nationalstrassenabschnitt in sein Eigentum.
Tunnelbau mit minimaler Störung des Strassenverkehrs
Während der Bauphase wird der Verkehr auf der Brünigstrasse kaum gestört und mit wenigen, kurzzeitigen Ausnahmen, durchgängig zweispurig geführt. Die Bauarbeiten finden neben der Strasse statt. Bauarbeiten mit Auswirkungen auf den Verkehr werden, wenn immer möglich, ausserhalb der Ferienzeit und Skisaison ausgeführt.